Häufige Fragen
Frage
Können die Kosten für ein Ganzheitliches Gedächtnistraining (GGT) erstattet werden?
Antwort
Ja. Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, können die Kosten für meine Angebote im Einzeltraining über den sogenannten Entlastungsbetrag der Pflegekasse erstattet werden.
Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit bis zu 131 € pro Monat und steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade (ab Pflegegrad 1) zur Verfügung. Nicht genutzte Beträge können in Folgemonate übertragen werden.
Frage
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Antwort
Sie reichen meine Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein. Diese enthält ein sogenanntes Institutionskennzeichen (IK). Dabei handelt es sich um eine eindeutige neunstellige Nummer, über die anerkannte Angebote abgerechnet und erstattet werden können.
Die Pflegekasse prüft die Rechnung und erstattet die Kosten im Rahmen des verfügbaren Entlastungsbetrags.
Hinweis
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Kostenübernahme in Ihrem Fall möglich ist, sprechen Sie mich gern an. Ich kläre mit Ihnen in Ruhe, welche Optionen bestehen.